Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain strombergschule.de veröffentlichten Website der Strombergschule Oberderdingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf der am 4.2.2025 durchgeführten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bilder und Infografiken ohne genug Texte:
- Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.
- Maßnahmen: Die zuständigen Personen werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
Folgende Anforderungen sind ebenfalls noch nicht barrierefrei:
Nicht-Text-Inhalt bei Steuerelementen, Info und Beziehungen bei seitenübergreifenden Elementen, Kontrast bei seitenübergreifenden Elementen, eingebelendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus, Blöcke überspringen, Fokus-Reihenfolge, Fokus sichtbar, Name, Rolle, Wert
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
PDF's und Word-Dokumente:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Strombergschule kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zu den Themen barrierefreie Dokumente, leichte Sprache und Gebärdensprache durchzuführen sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Strombergschule auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht überarbeitet werden.
Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:
- Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Strombergschule bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Zeit- und Kostenaufwand anfällt.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. März 2025 erstellt und am 29. März 2025 überprüft.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Tel. 07045-96100
SCHLICHTUNGSVERFAHREN
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die Schulleitung darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/